01 Apr

Unterschätzte Gefahr: Medikamente am Steuer

Mehr als ein Viertel aller Medikamente können das Wahrnehmungs- und Urteilsvermögen im Straßenverkehr beeinflussen.

Medikamente und Schlüssel

Gefahren von Medikamenten im Straßenverkehr 

Ist man erkältet oder kränklich, ist die Versuchung groß, sich mit Medikamenten so lange wie möglich fern vom Bett zu halten. So bleibt es auch nicht aus, dass sich der ein oder andere trotz Medikamenteneinnahme hinters Steuer setzt. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass nicht nur Alkohol das Reaktionsvermögen im Straßenverkehr beeinträchtigt, sondern sich auch die Einnahme von Medikamenten negativ auf das Fahrverhalten auswirken kann.

Welche Wirkung Medikamenten- oder auch Suchtmittelkonsum auf die subjektive Wahrnehmung im Straßenverkehr hat und was man trotz aller Vorsicht im Falle eines Unfalles beachten sollte, wird in diesem Beitrag näher erläutert.

Wirkung von Medikamenten vergleichbar mit 0,5 Promille Blutalkohol 

Unabhängig davon, ob es sich um eine rezeptfreie oder rezeptpflichtige Arznei oder sogar illegale Suchtmittel (siehe auch Artikel Drogen am Steuer) handelt, eine mögliche Auswirkung auf das Fahrverhalten im Straßenverkehr ist allgegenwärtig. Fakt ist nämlich, dass rund ein Drittel aller in Österreich zugelassenen Arzneimittel die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr drastisch beeinflussen.

Fahruntüchtigkeit kann Verkehrsunfälle begünstigen

Viele Arzneimittel wirken sich negativ auf das subjektive Wahrnehmungs- und Urteilsvermögen sowie die Selbsteinschätzung im Straßenverkehr aus. Zudem könnte die dämpfende Wirkung von Medikamenten auf das zentrale Nervensystem sogar eine Fahruntüchtigkeit bewirken. Dies hätte eine Fehleinschätzung von Gefahrensituationen zur Folge und führt im schlimmsten Fall sogar zu einem Verkehrsunfall. Ob ein Medikament Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit hat, kann im Beipackzettel nachgesehen, aber auch bei fachkundigem Personal (zum Beispiel telefonisch in der Apotheke) erfragt werden. Gehen Sie hier auf Nummer sicher!

Hangover-Effekt: Auch am Tag danach ist Vorsicht geboten

Neben einer möglichen Wahrnehmungsveränderung durch die Einnahme von Grippemitteln werden auch Schlaf- und Beruhigungsmittel oftmals im Hinblick auf ihre Wirkungsdauer unterschätzt. Fakt ist jedoch, dass die Wirkung dieser Präparate häufig bis zu mehreren Stunden anhält. Eine bedenkliche Rolle spielt hierbei der sogenannte „Hangover-Effekt“. Dies bedeutet, dass einige Medikamente auch 16 Stunden nach Einnahme noch eine Wirkung, welcher jener von 0,5 bis 0,8 Promille Blutalkohol gleicht, aufweisen. Aus diesem Grund wird gerade bei der Verwendung dieser Arzneimittel zu besonderer Vorsicht auch am Morgen nach der Einnahme geraten.

Checkliste: Unfallfrei durch die Erkältungszeit 

Damit die Erkältungszeit nicht mit bösen Überraschungen im Straßenverkehr endet, sollten Sie vor Inbetriebnahme eines Fahrzeuges stets folgende „5-Punkte-Checkliste“ beachten:

  • Fühle ich mich fit genug?
  • Habe ich Medikamente genommen?
  • Bin ich mir sicher, dass diese die Fahrtüchtigkeit nicht beeinflussen?
  • Gibt es heute ausnahmsweise eine Alternative zum Auto?
  • Sollte ich noch einen Arzt oder Apotheker um Rat bitten?

Trotz aller Vorsicht kann es natürlich passieren, dass man in einen Verkehrsunfall verwickelt wird oder an eine Unfallstelle kommt. Deshalb ist es wichtig, sich immer wieder die notwendigen Schritte in einer Unfallsituation in Erinnerung zu rufen, um in einer solchen Situation richtig reagieren zu können. Lesen Sie mehr dazu im Artikel: „Erste Hilfe kann Leben retten“.

Rechtliche Konsequenzen bei Medikamenten am Steuer 

Ist ein Lenker durch Medikamente beeinträchtigt, droht eine Verwaltungsstrafe. Wurde gleichzeitig eine Beeinträchtigung durch Alkohol festgestellt – egal, wieviel Promille dem Lenker nachgewiesen wurden – fällt die Strafe deutlich höher aus, der Führerschein wird entzogen und der Lenker muss ein Verkehrscoaching oder eine Nachschulung besuchen. Handelt es sich bei dem Medikament um ein Suchtmittel – darunter fallen beispielsweise Schlaf- und Beruhigungsmittel wie Benzodiazepine – muss sich der Lenker sogar einer amtsärztlichen und verkehrspsychologischen Untersuchung unterziehen.

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