17 Jul

Alkoholvergiftung – was kann ich tun?

Jede Alkoholvergiftung kann tödlich enden. Woran Sie eine erkennen und was es zu tun gilt.

Mann ohne Bewusstsein neben einer leeren Flasche
© iStock/mmac72

Durch Gruppenzwang, fehlendes Einschätzungsvermögen über die eigene Toleranz oder schlicht Unachtsamkeit geraten vor allem jüngeren Personen häufiger in Gefahr, sich eine Alkoholvergiftung zuzuziehen. Eine Alkoholvergiftung kann aber jede Person erleiden, die weit über das eigene Limit trinkt. Während für viele der nächste Morgen mit Kopfschmerzen und Katerstimmung beginnt, endet für einige bereits der Abend im Krankenhaus. Vorausgesetzt, die Person schafft es noch dorthin.

Alkoholvergiftung: An diesen Symptomen erkennbar

Gewöhnlich tritt eine Alkoholvergiftung ab 2 Promille Blutalkoholkonzentration ein, jedoch kann dieser Wert je nach Körpergröße, Alkoholverträglichkeit und Tagesverfassung variieren. Symptome wie Sprach- Koordinations- und Sehstörungen, Verwirrtheit oder Orientierungsstörungen können jedoch schon weit vor dieser Schwelle auftreten. Auch da herrscht bereits Handlungsbedarf: Alkohol wegnehmen, Wasser hinreichen und gegebenenfalls sich darum kümmern, dass die Person sicher nach Hause kommt, ist die richtige Herangehensweise.

Kritisch und sehr gefährlich wird es, wenn folgende Symptome beobachtet werden:

  • Gleichgewichts- und Konzentrationsstörungen
  • Muskelerschlaffung
  • Gedächtnislücken
  • Erbrechen
  • Betroffene sind nicht ansprechbar, bewusstlos oder befinden sich im Schockzustand

Das sind die Anzeichen einer schweren Alkoholvergiftung, welche durch einen Atemstillstand oder Kreislaufversagen zum Tod führen kann.

Bringen Sie die Person in eine stabile Seitenlage und rufen Sie die Rettung unter 144!

Wie kann ich einer Person mit Alkoholvergiftung helfen?

Ist die Person nicht mehr ansprechbar oder hat das Bewusstsein verloren, muss die Person unbedingt in die stabile Seitenlage gebracht werden. Eine genaue Anleitung in Videoform liefert das Rote Kreuz:

Danach ist es unbedingt notwendig, so schnell wie möglich die Einsatzkräfte zu verständigen. Wichtig: Ein Notruf wird immer von der Notrufzentrale beendet, auf keinen Fall frühzeitig auflegen. Bleiben Sie weiterhin bei der betroffenen Person und versorgen Sie sie bei Bedarf mit Wasser. Vermeiden Sie, dass die Person noch mehr Alkohol zu sich nimmt.

Im Gegensatz zu kursierenden Alkoholmythen darf man Personen mit Alkoholvergiftung nicht zum Erbrechen bringen. Da ihre Reflexe nicht mehr korrekt arbeiten, droht ihnen Erstickungsgefahr. Halten Sie die Person wach! Wer so schwer betrunken einschläft, kann ebenfalls an Erbrochenem ersticken.

Information für Kinder und Jugendliche: Die Kosten für den Krankenwagen übernimmt die Krankenkasse. Da medizinische Einrichtungen der Schweigepflicht unterliegen, werden Schule oder Arbeitgeber nicht informiert. Ist die betroffene Person unter 18 Jahre alt, werden die Eltern immer informiert. Das passiert auch, wenn die Person über 18 Jahre alt und bei den Eltern mitversichert ist.

Alkoholeinfluss: Wie Früherkennung Sie vor Schaden und Strafe schützt

Oft fällt es einem schwer zwischen leicht angeheiterten, betrunkenen oder schwer alkoholisierten Personen zu unterscheiden. Wichtig ist es jedoch, auf die oben genannten Anzeichen zu achten und generell ein wachsames Auge auf andere, trinkende Personen zu haben. Es muss nicht gleich zu einer Alkoholvergiftung kommen, auch kann die Fahrt nach Hause mit dem Auto unter Alkoholeinfluss oder nach dem Drogenkonsum mitunter böse enden.

Wer sein Auto unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen in Betrieb nimmt, muss damit rechnen, von der Exekutive erwischt und abgestraft zu werden. Je nach gemessener Blutalkoholkonzentration reichen die Strafen von saftigen Bußgeldern über angeordnete und teure Schulungsmaßnahmen wie das Verkehrscoaching oder die Nachschulung bis hin zur verkehrspsychologischen Untersuchung und dem Entzug der Lenkberechtigung.

Was ist eine verkehrspsychologische Untersuchung? Die verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) wird von der Behörde bei mehr als 1,6 Promille am Steuer bzw. bei der Verweigerung der Ermittlung des Atemalkoholgehaltes, bei Drogen am Steuer oder für Wiederholungstäter angeordnet. Sie dient dazu festzustellen, ob eine Person die Fähigkeiten für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr mitbringt. Alle Information dazu finden Sie unter https://www.fuehrerscheinweg.at/verkehrspsychologische-untersuchung/.

Ob man sich die Risiken einer Alkoholvergiftung bzw. die Gefahr einer Abstrafung durch die Behörde ersparen oder einfach nur gesünder leben will: Es lohnt sich jedenfalls, nicht zum Alkohol zu greifen. Wer trinken will, sollte dies mit Bedacht tun und für die Fahrt nach Hause ein Taxi ordern.

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