Begleitende Maßnahme wegen des Lenkens eines Fahrzeugs unter Suchtgiftbeeinträchtigung.
Wer in Österreich durch Drogen beeinträchtigt am Steuer sitzt, hat mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen. Für Fahrzeuglenker, die unter dem Einfluss von Suchtgift ihr Fahrzeug in Betrieb nehmen oder lenken, wird es teuer: Neben den Kosten für die Blutuntersuchung müssen sie die Geldstrafe für das Verkehrsdelikt (diese kann zwischen 800 und 3700 Euro betragen) sowie die Kosten für das Verkehrscoaching (gesetzlich geregelt: ca. 100 Euro) bezahlen. Überdies können in bestimmten Fällen auch andere begleitende Maßnahmen, wie z. B. die Nachschulung (bei Wiederholungstätern) bzw. eine amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung verpflichtend sein. Nähere Details zu diesen Produkten finden Sie unter www.führerscheinweg.at.
Für die Feststellung einer Beeinträchtigung durch Suchtgift gibt es in Österreich – im Gegensatz zum Alkoholdelikt – keine Grenzwerte. Daher ist in diesem Fall die Untersuchung durch einen Arzt ausschlaggebend.
Die Beeinträchtigung durch Suchtgift führt dazu, dass die erforderliche Fahreignung nicht mehr gegeben ist. Daher dürfen Personen, die durch Drogen beeinträchtigt sind, ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Wer dies trotzdem tut, macht sich strafbar.
Liegen für den Polizisten im Zuge der Anhaltung konkrete Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung durch Suchtgift vor, bringt er den Lenker zum Arzt. Wenn zwar keine Vermutung auf Suchtgift jedoch auf allgemeine Beeinträchtigung vorliegt, kann der Polizist ein Speichelvortestgerät einsetzen. Wenn sich aufgrund des Ergebnisses des Speichelvortests ein Verdacht auf Beeinträchtigung durch Suchtgift ergibt oder die Speichelprobe durch den Lenker verweigert wird, ordnet der Polizist ebenfalls eine Untersuchung durch einen Arzt an. Stellt dieser in weiterer Folge eine Beeinträchtigung durch Drogen fest, führt er beim Lenker eine Blutabnahme durch. Diese kann zwar nicht gegen den Willen der betroffenen Person durchgeführt werden, bei Verweigerung droht jedoch eine höhere Strafe.
Stellt der Arzt eine Beeinträchtigung durch Drogen fest, ist von Gesetzes wegen rechtzeitig ein Verkehrscoaching zu absolvieren, damit der Lenker den Führerschein dauerhaft zurückerhält. Bei Überschreitung der von der Behörde definierten Frist kann es auch passieren, dass der Führerschein erneut entzogen wird.
Prinzipiell handelt es sich beim Verkehrscoaching um einen halbtägigen Kurs, der insgesamt vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 50 Minuten umfasst. Der Gruppenkurs wird von Notfallsanitätern oder Ärzten des Österreichischen Roten Kreuzes und einem Verkehrspsychologen der KFV Sicherheit-Service GmbH durchgeführt. Dabei werden in erster Linie die Gefahren von Drogen am Steuer thematisiert.
Sie möchten sich zum Verkehrscoaching anmelden oder möchten allgemeine Informationen zum Ablauf oder den Inhalten des Kurses? Unser Servicecenter steht Ihnen gerne telefonisch unter der Rufnummer 0664 304 04 03 oder per Mail unter fragen@verkehrscoaching.com zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten sind außerdem unter dem Menüpunkt Kontakt ersichtlich.
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