15 Apr

Ab 1,2 Promille: Führerschein weg, Nachschulung nötig!

Ab 1,2 Promille ist anstelle des Verkehrscoachings eine Nachschulung zu absolvieren. Erfahren Sie mehr im Video.

Die Nachschulung ist ein Gruppengespräch mit Seminarcharakter.

Nachschulung statt Verkehrscoaching

Wer trotz Alkoholkonsum ein Fahrzeug lenkt, begeht ein Verkehrsdelikt und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Neben Geldstrafen droht auch der Führerscheinentzug, was nicht nur unangenehm, sondern auch sehr beschwerlich sein kann. Überschreitet man den höchstzulässigen Promillewert nicht nur geringfügig, sondern hat zwischen 1,2 und 1,59 Promille, wird anstelle der Teilnahme am Verkehrscoaching (ab 0,8 Promille) eine Nachschulung (siehe auch: https://www.fuehrerscheinweg.at/nachschulung/) fällig. In diesem Gruppenkurs wird der Grund für die Anordnung besprochen und gemeinsam mit einem Psychologen werden Strategien entwickelt, wie das Delikt in Zukunft vermieden werden kann.

Video: Ablauf der Nachschulung verständlich erklärt

Um den Führerschein auch sicher zurückzubekommen, möchte man natürlich vorab wissen, was einen genau bei der Nachschulung erwartet. Im nachfolgenden Video wir verständlich und anschaulich erklärt, warum eine Nachschulung angeordnet wird, wie diese abläuft, wie die Situation vor Ort aussieht und was vorab wichtig zu wissen ist. Außerdem enthält das Video weitere Informationen darüber, wo und wie die Nachschulung besucht werden kann und wie viel Zeit für den Kurs einzuplanen ist.

Weitere Gründe für die Nachschulung

Eine Nachschulung wird nicht immer nur aufgrund eines Alkoholdeliktes (ab 1,2 Promille) angeordnet, sondern auch andere Vergehen können eine Teilnahme verpflichtend machen. Dazu zählen beispielsweise das Lenken eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Suchtmitteln, verkehrsauffälliges Verhalten – wie z. B. erhöhte Geschwindigkeit – oder Vormerkdelikte – wie z. B. Fehler bei der Kindersicherung oder die falsche Sicherung von Ladegut.

Kosten einer Nachschulung

Der Rückererhalt des Führerscheins ist natürlich auch mit gewissen Kosten verbunden. Die Preise für eine Nachschulung bei Alkoholauffälligkeit, Verkehrsauffälligkeit und Drogenauffälligkeit sind gesetzlich geregelt und betragen 495 Euro. Bei der Nachschulung aufgrund eines Vormerkdelikts liegen die Kosten bei circa 200 Euro. Eine detaillierte Preisübersicht finden Sie unter https://www.fuehrerscheinweg.at/preise/.

Standorte für die Nachschulung

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und die KFV Sicherheit-Service GmbH sind vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zur Durchführung von Nachschulungen ermächtigt. Diese werden österreichweit an rund 100 Standorten angeboten. Prinzipiell gilt, dass der Kurs an jedem beliebigen Ort besucht werden kann, bei der Teilnahme ist man nicht an seinen Hauptwohnsitz gebunden.

Weitere Informationen zur Nachschulung (zu genauen Standorten, Terminen und Preisen) erhalten Sie unter https://www.fuehrerscheinweg.at/nachschulung/.

Bei weiteren Fragen zur Nachschulung steht Ihnen das Service Center des KFV gerne entweder telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-7 oder per E-Mail unter fuehrerscheinweg@kfv.at zur Verfügung.