26 Apr

LKW-Führerschein: Strikte Vorgaben für Berufskraftfahrer

Welche Auflagen LKW-Fahrer bei der Ausübung ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit beachten müssen, lesen Sie hier.

Berufskraftfahrer zählen mitunter zu den am meisten beanspruchten Verkehrsteilnehmern. Während sie lange Wegstrecken bei jeder Witterung absolvieren müssen, obliegen sie hinsichtlich ihres Fahrzeuges sowie seiner Beladung einer strengen Sorgfaltspflicht. Damit LKW-Lenker sicher und gesund an ihr Ziel kommen, gelten für den Führerschein der Klassen C1 oder C besondere Auflagen. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung eigener Alkoholgrenzen sowie eine eingeschränkte Gültigkeitsdauer der Lenkberechtigung

Voraussetzungen für den Erwerb des LKW-Führerscheins

Wer einen Führerschein der Klasse C1 oder C erwerben möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Neben dem Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B gelten spezielle Altersvorgaben: Erwerber eines Führerscheins der Klasse C1 (höchstzulässige Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg) müssen mindestens 18 und Erwerber eines Führerscheins der Klasse C (höchstzulässige Gesamtmasse über 3.500 kg) mindestens 21 Jahre alt sein.

Treffen folgende Voraussetzungen zu, kann die Altersgrenze für den Erwerb der Klasse C auf das Mindestalter von 18 Jahren heruntergesetzt werden:

  • Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises
  • Erfolgreicher Abschluss des Lehrberufs „Berufskraftfahrer“
  • Einschränkung auf das Lenken von bestimmten Fahrzeugen zum Zweck der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (beispielsweise bei der Feuerwehr oder im Rahmen der Absolvierung des Grundwehrdienstes) oder zum Zweck von Probefahrten bei Reparatur- und Wartungsarbeiten

Da im Gegensatz zum Führerschein der Klasse B eine Lenkberechtigung der Klasse C1 und C befristet ist, muss diese regelmäßig verlängert werden. Lenker unter 60 Jahren müssen alle fünf, Lenker über 60 Jahren alle zwei Jahre um eine Verlängerung ansuchen. Für diese Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig.

Alkoholgrenzen für Berufskraftfahrer

Für Personen hinter dem Steuer eines LKW gilt die 0,1-Promille-Grenze. Wird dieser Wert bei einer Kontrolle durch die Exekutive überschritten, muss eine Geldstrafe bezahlt werden, die je nach Alkoholisierungsgrad immer teurer wird.

Alkoholisierungen über 0,1 und bis 0,79 Promille gelten bei Lkw-Lenkern als Vormerkdelikt und werden im Führerschein-Vormerksystem vermerkt. Bei einer Wiederholung innerhalb von zwei Jahren ist eine Nachschulung zu absolvieren, bei einem weiteren Vergehen kommt es zum Führerscheinentzug für mindestens drei Monate.

Bei 0,8 bis 1,19 Promille wird der Führerschein für einen Monat entzogen und man muss zusätzlich zur Geldstrafe an einem Verkehrscoaching teilnehmen.

Werden 1,2 Promille oder mehr ermittelt, wird zusätzlich zur Geldstrafe und dem Führerscheinentzug eine Nachschulung angeordnet, ab 1,6 Promille auch eine verkehrspsychologische Untersuchung sowie amtsärztliche Untersuchung.

Gerade (aber nicht nur) für Berufskraftfahrer bedeutet ein Führerscheinentzug eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und kann deshalb zusätzlich schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.

LKW-Fahrer tragen während ihrer Tätigkeit eine hohe Verantwortung, weshalb für sie in Bezug auf den Erhalt des Führerscheins sowie den Konsum von Alkohol strenge Vorgaben gelten. Diese dienen zur Sicherheit und Gesundheit des Lenkers sowie der anderen Verkehrsteilnehmer. 

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