05 Sep

Arbeitsrechtliche Folgen bei Führerscheinentzug

Unter gewissen Umständen kann ein Führerscheinentzug auch arbeitsrechtliche Folgen haben. Lesen Sie mehr dazu.

Arbeiter am Steuer eines Autos.

Arbeitsmittel Kraftfahrzeug: Was tun, wenn der Führerschein weg ist?

Zahlreiche Berufe setzen das Vorhandensein einer Lenkberechtigung voraus. Sowohl Berufskraftfahrer als auch Außendienstmitarbeiter und Angestellte, die von Zeit zu Zeit weitere Strecken zurücklegen müssen, sind häufig auf Dienstautos angewiesen. Ein Führerscheinentzug wirkt sich dabei nicht nur negativ auf die eigene Geldtasche aus – neben Strafen und zu absolvierenden Maßnahmen kann außerdem eine Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit oder Vertrauensunwürdigkeit drohen.

Unterschiedliche Delikte, unterschiedliche Entzugszeiten

Je nachdem, welches Delikt vorliegt, kann der Führerschein für einen gewissen Zeitraum entzogen und die Absolvierung bestimmter Maßnahmen, wie eines Verkehrscoachings, verordnet werden. Die Ursachen für einen Entzug der Lenkberechtigung sind dabei vielseitig:

  • Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Vorschriftswidriges Verhalten im Straßenverkehr (z. B. Fahrerflucht)

Alkoholdelikte und Entzugszeiten

Wer vor dem Fahrtantritt zu tief ins Glas geschaut hat, muss bei Werten zwischen 0,8 und 1,19 Promille mit einem Führerscheinentzug für mindestens einen Monat, einer Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro, sowie einem Verkehrscoaching rechnen. Ist es zusätzlich zu einem Verkehrsunfall gekommen oder wurde man schon zum wiederholten Mal erwischt, dauert der Entzug sogar mindestens drei Monate und man muss anstelle des Verkehrscoachings eine Nachschulung absolvieren.

Zwischen 1,2 und 1,59 Promille wird der Führerschein für mindestens vier Monate entzogen und es drohen Strafen von 1.200 bis zu 4.400 Euro. Außerdem muss eine Nachschulung absolviert werden. Kommt es zur Verweigerung einer Untersuchung der Atemluft oder weist der Test 1,6 Promille oder mehr auf, ist man seinen Führerschein für mindestens ein halbes Jahr los. Weiters drohen bis zu 5.900 Euro Strafe und es müssen eine amtsärztliche Untersuchung, eine Nachschulung und eine verkehrspsychologische Untersuchung absolviert werden.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass unter 0,8 Promille noch kein Führerscheinentzug droht. Dennoch ist bereits ab 0,5 Promille mit Geldstrafen bis zu 3.700 Euro und einer Vormerkung zu rechen. Bei höheren Promillewerten dann noch mit höheren Geldstrafen und der Teilnahme an diversen Maßnahmen. Mehr Informationen zur Nachschulung und der verkehrspsychologischen Untersuchung finden Sie auf der Website www.fuehrerscheinweg.at.

Drogenkonsum und Rechtsfolgen

Wer unter Einfluss von Drogen am Steuer erwischt wird, muss ebenfalls mit entsprechenden Rechtsfolgen rechnen. Im Gegenteil zum Alkohol gibt es jedoch keine eindeutigen Grenzwerte. Für die Dauer des Führerscheinentzugs und mögliche weitere Konsequenzen und Strafen ist nur die durch einen Arzt festgestellte Beeinträchtigung des Lenkers heranzuziehen. Diese wird im Rahmen eines Mehrstufenmodels festgestellt. Nähere Details zum Thema „Drogen am Steuer“ erfahren Sie hier.

Zu schnell unterwegs: Temposünder aufgepasst!

Auch wer zu schnell unterwegs ist, läuft Gefahr, seinen Führerschein abgeben zu müssen. Die Führerscheinentzugszeiten reichen von mindestens zwei Wochen bis zu mindestens sechs Monaten. Dabei wird unterschieden, ob das Delikt im Ortsgebiet oder außerhalb des Ortsgebiets erfolgt und ob es die erstmalige oder bereits eine wiederholte Übertretung ist. Auf der Website  www.fuehrerscheinweg.at werden im Artikel „Führerschein-Nachschulung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen“ die Geschwindigkeitsgrenzen für Strafen und weitere Maßnahmen beschrieben.

Arbeitsrechtliche Folgen bei Führerscheinentzug: Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit oder Vertrauensunwürdigkeit

Im schlimmsten Fall kann einem Arbeitnehmer, dem der Führerschein entzogen wird, eine Entlassung blühen. Eine Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit kann für Personen, die ausschließlich oder vorrangig als Kraftfahrer tätig sind, oder deren vertraglich festgelegte Tätigkeit nur mit einem Fahrzeug bewältigt werden kann, in Frage kommen. Je länger die Entzugszeit andauert, desto wahrscheinlicher ist es, dass dieser Entlassungsgrund schlagend wird. Kein Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, eine neue Tätigkeit für den Verkehrssünder zu finden, um ihn auch mit fehlendem Führerschein weiter einsetzen zu können.

Wenn der Entzug der Lenkberechtigung infolge eines Verkehrsunfalls unter erheblichem Alkoholeinfluss passiert ist, kann der Arbeitgeber den Verkehrssünder auch wegen Vertrauensunwürdigkeit entlassen. Hier spielen jedoch auch die Position des Arbeitnehmers und das Ausmaß der Verantwortung eine Rolle, die er in dieser zu tragen hat.

Arbeitnehmer, die mit Dienstkraftfahrzeugen unterwegs sind, sollten somit weder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ein Fahrzeug lenken, noch zu schnell unterwegs sein oder andere Delikte im Straßenverkehr, die zum Verlust der Lenkberechtigung führen, begehen. Denn ein Führerscheinentzug ist in keinem Fall erstrebenswert – weder für das Privat- noch das Berufsleben!