24 Jan

Verkehrscoaching-Vorurteile unter die Lupe genommen

Welche Verkehrscoaching-Vorurteile stimmen und welche nicht? Lesen Sie hier, was genau beim Verkehrscoaching zu erwarten ist.

Verkehrscoaching-Faktencheck: Vorurteil oder Wahrheit?

Wird ein Verkehrscoaching angeordnet, haben Betroffene oftmals ein konkretes Bild vom Ablauf und der Kurssituation im Kopf. Dieses Bild entspricht allerdings nicht unbedingt immer der Realität, wodurch Mythen und Vorurteile rund um das Verkehrscoaching entstehen. In diesem Beitrag werden diese Verkehrscoaching-Vorurteile und Mythen genau unter die Lupe genommen und über den genauen Ablauf des Verkehrscoachings aufgeklärt.

#1: „Im Verkehrscoaching wird Fahrschulwissen abgefragt.“ 

Dabei handelt es sich definitiv um ein Verkehrscoaching-Vorurteil. Denn: Für das Verkehrscoaching ist keine spezielle Vorbereitung notwendig und es wird auch kein Fahrschulwissen abgefragt. Bei diesem halbtätigen Gruppenkurs, der von Sanitätern des Roten Kreuzes und Verkehrspsychologen der KFV Sicherheit-Service GmbH durchgeführt wird, steht vielmehr die Bewusstseinsbildung im Vordergrund. Es werden vor allem die Gefahren des Lenkens eines Fahrzeuges unter Suchtmittel- oder Alkoholeinfluss thematisiert und wie dadurch die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinträchtig wird. Dafür ist kein spezielles Fahrschulwissen notwendig, sondern es wird vielmehr eine aktive Mitarbeit und Teilnahme am Gesprächs- und Diskussionsverlauf erwünscht.

#2: „Beim Verkehrscoaching muss ich einen ‚Psychotest‘ machen.“ 

Es ist richtig, dass ein Teil des Verkehrscoachings von einem Verkehrspsychologen der KFV Sicherheit-Service GmbH geleitet wird. Dabei müssen die Teilnehmer allerdings an keinem „Psychotest“ teilnehmen, sondern die Einheiten dienen vielmehr dazu, das eigene Verhalten zu reflektieren. Es sollen persönliche Lösungsstrategien entwickelt werden, damit es künftig zu keinem erneuten Vergehen mit Alkohol oder Drogen am Steuer kommt. Wichtig: Kein Teilnehmer steht in der Pflicht, innerhalb der Gruppe im Detail über seine eigenen Delikthintergründe bzw. -erfahrungen zu sprechen. Allerdings entsteht oftmals durch den intensiven Austausch innerhalb der Gruppe eine andere Sichtweise auf gewisse Verhaltensweisen und wirkt sich damit positiv auf das Reflexionsverhalten aus.

#3: „Um das Verkehrscoaching erfolgreich zu bestehen, muss ich eine Prüfung absolvieren.“ 

Das Verkehrscoaching dient der Bewusstseinsbildung. Es wird kein Verkehrswissen abgefragt und es muss auch keine Prüfung abgelegt werden. Um das Verkehrscoaching erfolgreich zu bestehen, sind allerdings gewisse Verhaltenspflichten zu beachten. Dazu zählen:

  • Bezahlung der Kursgebühr vor Kursbeginn
  • Pünktliches Erscheinen des Kursteilnehmers
  • Aktive Mitarbeit
  • Anwesenheit während der gesamten Kursdauer
  • Vorlegen eines amtlichen Lichtbildausweises und aller Bescheide

Werden diese Verhaltenspflichten erfüllt, wird nach Kursende die Kursbesuchsbestätigung direkt an die Behörde übermittelt.

#4: „Nach Ablauf der Führerscheinentzugsdauer, bekomme ich in jedem Fall den Führerschein wieder zurück.“

Diese Aussage stimmt so nicht ganz. Zwar erhält man bei einem einmonatigen Führerscheinentzug, seinen Führerschein wieder zurück, auch wenn das Verkehrscoaching in dieser Zeit noch nicht absolviert wurde. Dauert die Führerscheinentzugsdauer allerdings länger als drei bzw. vier Monate und wird das Verkehrscoaching innerhalb dieser Zeit nicht absolviert, kann es passieren, dass der Führerschein nochmalig entzogen wird und das auch so lange bleibt, bis der Behörde eine Bestätigung über den Kursbesuch vorliegt. Generell gilt: In der Regel muss das Verkehrscoaching spätestens innerhalb von drei bis vier Monaten absolviert werden. Der genaue Zeitraum, in dem das Verkehrscoaching absolviert werden kann, wird von der zuständigen Behörde individuell festgelegt und kann demnach länger bzw. kürzer ausfallen.

So geht es nach dem Verkehrscoaching weiter

Wurde das Verkehrscoaching erfolgreich absolviert und alle Verhaltenspflichten eingehalten, wird direkt nach Kursende die Kursbesuchsbestätigung an die Behörde übermittelt. Diese ist für eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung notwendig. Sofern von der Behörde keine weiteren Maßnahmen angeordnet wurden, erhält der Betroffene nach Ablauf der Führerscheinentzugsdauer seinen Führerschein wieder zurück und darf wieder aktiv als Fahrzeuglenker am Straßenverkehr teilnehmen.

Noch Fragen? Melden Sie sich gerne!

Für weitere Fragen zum Verkehrscoaching oder anderen Maßnahmen, wie Nachschulung oder Verkehrspsychologische Untersuchung, kontaktieren Sie gerne unser Service Center entweder telefonisch unter 0664 304 04 03, per E-Mail unter fragen@verkehrscoaching.com oder über unser Kontaktformular.

 

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