25 Sep

Erkältungszeit: Gefahr durch Medikamente am Steuer

Mehr als ein Viertel aller Medikamente können das Wahrnehmungs- und Urteilsvermögen im Straßenverkehr beeinflussen.

Medikamente am Steuer als häufig unterschätzte Gefahr

Mit dem Eintreffen der kalten Monate beginnt wieder die Husten- und Schnupfenzeit und zusätzlich zum Coronavirus geht auch der Grippevirus verstärkt um. Der Griff zu allerlei Medikamenten soll zur Erleichterung der Symptome dienen und ist für viele selbstverständlich. Was viele dabei nicht wissen: Auch rezeptbefreite Medikamente können nach Einnahme für eine Beeinträchtigung des Wahrnehmungs- und Urteilsvermögen sorgen und deshalb zur Gefahr im Straßenverkehr werden. Die dämpfende Wirkung von Arzneimitteln auf das zentrale Nervensystem kann sogar eine Fahruntüchtigkeit bewirken und im schlimmsten Fall zu einem Verkehrsunfall führen.

Eine Wirkung gleich 0,5 Promille Blutalkohol

Besonders kritisch ist die Wirkungsdauer von Schlaf- und Beruhigungsmitteln zu betrachten. Hier spielt der „Hangover-Effekt“, also das (unerwünschte) Nachwirken von wahrnehmungsbeeinflussenden Substanzen, eine große Rolle. Auch 16 Stunden nach Einnahme einiger Präparate kann eine Wirkung, welche mit 0,5 bis 0,8 Promille Blutalkohol vergleichbar ist, festgestellt werden. Gefährlich sind auch Wechselwirkungen zwischen Medikamenten, die schwer vorhersehbar sind. Der gleichzeitige Konsum von Alkohol verstärkt häufig die Wirkung eines Medikaments.

Ob ein Medikament Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit hat, kann im Beipackzettel nachgesehen, aber auch bei fachkundigem Personal (zum Beispiel telefonisch in der Apotheke) erfragt werden. Gehen Sie hier auf Nummer sicher!

Unfallfrei durch die Erkältungszeit

Damit die Erkältungszeit nicht mit bösen Überraschungen im Straßenverkehr endet, sollten Sie vor Inbetriebnahme eines Fahrzeuges stets folgende „5-Punkte-Checkliste“ beachten:

– Fühle ich mich fit genug?

– Habe ich Medikamente genommen?

– Bin ich mir sicher, dass diese die Fahrtüchtigkeit nicht beeinflussen?

– Gibt es heute ausnahmsweise eine Alternative zum Auto?

– Sollte ich noch einen Arzt oder Apotheker um Rat bitten?

Rechtliche Konsequenzen

Ist ein Lenker durch Medikamente beeinträchtigt, droht eine Verwaltungsstrafe. Wurde gleichzeitig eine Beeinträchtigung durch Alkohol festgestellt – egal, wieviel Promille dem Lenker nachgewiesen wurden – fällt die Strafe deutlich höher aus, der Führerschein wird entzogen und der Lenker muss ein Verkehrscoaching oder eine Nachschulung besuchen. Handelt es sich bei dem Medikament um ein Suchtmittel – darunter fallen beispielsweise Schlaf- und Beruhigungsmittel wie Benzodiazepine – muss sich der Lenker sogar einer amtsärztlichen und verkehrspsychologischen Untersuchung unterziehen.

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Prinzipiell gilt: Es liegt in der Verantwortung des Lenkers, seine Fahrtüchtigkeit einzuschätzen. Vergewissern Sie sich vor Inbetriebnahme eines Fahrzeuges stets, ob Sie sich tatsächlich fit genug für eine Autofahrt fühlen. Lassen Sie im Zweifelsfall das Fahrzeug stehen!

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