20 Jul

Betrunken Fahrrad fahren im Ausland – diese Strafen drohen

Betrunken Fahrrad fahren ist auch im Ausland kein Kavaliersdelikt. Mit diesen Strafen ist zu rechnen.

Die Gefahren von Alkohol am Fahrrad

Auch mit dem Fahrrad stellt man unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer ein hohes Risiko dar. Durch eine beeinträchtigte Wahrnehmung, gesenkte Reaktionsfähigkeit und gestiegene Risikobereitschaft erhöht sich die Unfallswahrscheinlichkeit drastisch, man riskiert Verletzungen und im schlimmsten Fall sogar sein Leben.

Entgegen manchen Annahmen ist das Fahrradfahren unter dem Einfluss von Alkohol kein Kavaliersdelikt, sondern kann je nach Schwere mit hohen Strafen oder sogar einem Führerscheinentzug geahndet werden. In besonders schweren Fällen können darüber hinaus erzieherische Maßnahmen wie ein Verkehrscoaching angeordnet werden. Vergleichbare Strafmaße finden sich in den anderen EU-Ländern.

Alkohol am Fahrrad im Ausland: So hoch sind Promillegrenzen und Strafen

Die Promillegrenzen für Fahrradfahren unterscheiden sich europaweit. Einen Überblick finden Sie in der folgenden Tabelle:

Promillegrenze Land
0,0 Slowakei (außerorts abseits von Fahrradwegen), Tschechien
0,2 Polen
0,5 Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweiz, Slowakei (innerorts und auf Fahrradwegen außerorts), Spanien
0,8 Österreich
Keine Promillegrenze (Verbot, bei Fahruntauglichkeit zu fahren) Dänemark, Deutschland, Finnland, Großbritannien, Irland, Norwegen, Schweden,

Stand 12/2020, Quelle: ÖAMTC

 

Eine Überschreitung dieser Promillegrenze wird auch in anderen EU-Ländern streng geahndet, es ist mit Strafen von 100 € bis über 1000 € zu rechnen. In der Schweiz beispielsweise kostet bereits eine Überschreitung von 0,5 Promille – im Österreich noch straffrei – mindestens 180 €, in Italien sogar über 500 € (Stand 12/2020, Quelle: ÖAMTC).

Betrunken Fahrrad fahren: Mit diesen Strafen ist zu rechnen

Betrunken Fahrradfahren wird ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille strafbar. Je nach Schwere der Alkoholisierung kann eine Strafe von 800 bis 5.900 Euro fällig werden, bei einer Beeinträchtigung durch Drogen sind es 800 bis 3.700 Euro. Da ein solches Verhalten auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit oder mangelnde gesundheitliche Eignung hindeutet, kommt gegebenenfalls der Entzug des Führerscheins und – bei Wiederholungstätern – ein Lenkverbot für Fahrräder dazu. Auch eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung können angeordnet werden. Bei der Verweigerung eines Alkoholtests wird es mit einem Bußgeld von bis zu 5.900 Euro besonders teuer. Weiters kann es bei einem Unfall zu teuren versicherungsrechtlichen Konsequenzen kommen.

Wer im Ausland wie auch in Österreich aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, sollte gänzlich auf den Konsum von Alkohol und Drogen verzichten. Das gilt für Autofahrer gleichermaßen wie für Fußgänger oder Radfahrer. Denn das Risiko, sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, ist einfach zu groß.

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