23 Okt

Alkohol am Steuer: Versicherungsrechtliche Konsequenzen

Alkoholisiert am Steuer erwischt zu werden, kann versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir klären auf!

Verkehrsunfall
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„Freifahrtschein“ bei weniger als 0,5 Promille?

Grundsätzlich gilt: Hat man Alkohol getrunken, sollte man sich auch nicht mehr hinters Steuer setzen, sondern auf alternative Heimkehrmöglichkeiten (z. B. Bus, Bahn, Taxi, Mitfahrgelegenheiten) umsteigen. Denn auch wenn man sich noch fahrtüchtig fühlt, können sich bereits wenige Promille auf die Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr auswirken. Damit gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern vor allem auch unschuldige Verkehrsteilnehmer, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Zwar ist es in Österreich erlaubt mit maximal 0,5 Promille ein Fahrzeug zu lenken (ausgenommen für Probeführerscheinbesitzer gelten 0,1 Promille!), ohne, dass bei einer Verkehrskontrolle durch die Exekutive Strafen drohen. Einen „Freifahrtsschein“ hält man damit aber trotzdem nicht in Händen – insbesondere dann nicht, wenn man alkoholisiert in einen Verkehrsunfall verwickelt wird.

Unfall unter 0,5 Promille: Fahruntüchtigkeit bereits gegeben

Unter Alkoholeinfluss fahren kann versicherungsrechtliche Konsequenzen haben: Sobald bei einem Verkehrsunfall Alkohol im Spiel ist, wird die Sache etwas komplizierter. Denn auch wenn man mit weniger als 0,5 Promille am Steuer unterwegs ist, könnte das Gericht im Falle eines Verkehrsunfalles die Fahrtüchtigkeit und Glaubwürdigkeit anzweifeln. Das Gericht ist nämlich nicht an die führerscheinrechtlich vorgegebenen Promillegrenzen gebunden und kann auch bereits bei wenigen Promille eine Fahruntüchtigkeit des Lenkers aussprechen. Dies wiederum könnte dem Betroffenen teuer zu stehen kommen. Eine Fahruntüchtigkeit zum Unfallzeitpunkt – z. B. durch Alkoholisierung, Medikamenteneinfluss, Müdigkeit – könnte dazu führen, dass der Lenker für etwaige Kosten des Unfallgegners aufkommen muss. Dazu zählen beispielsweise Reparaturkosten des Fahrzeuges, Schmerzengeld, Behandlungskosten oder Kosten aufgrund des Verdienstentganges. Eine Fahruntüchtigkeit zum Unfallzeitpunkt – z. B. durch Alkohol am SteuerMedikamenteneinfluss, Müdigkeit – könnte dazu führen, dass der Lenker für etwaige Kosten des Unfallgegners aufkommen muss.

Der Regress in Österreich: Versicherungsrechtliche Konsequenzen durch die KFZ-Haftpflicht

Wird man in Österreich in einen Verkehrsunfall verwickelt, haftet im Normalfall die Kfz-Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden an Dritten. Unabhängig davon, ob der Unfall durch Fremd- oder Eigenverschulden entstanden ist, übernimmt diese im Ernstfall die Kosten für Sachschäden, Personenschäden sowie die durch den Unfall verursachten Vermögensschäden des Gegners, verbunden mit Regressansprüchen des Versicherers – maximal allerdings bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme des Versicherungsvertrages.

Unfall mit Alkohol – zahlt die Versicherung?

Sobald allerdings der Unfall mit einer Alkoholisierung einhergeht, sieht die Sache etwas anders aus. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Versicherer nämlich das Recht auf Regressforderung. Für den Betroffenen bedeutet dies, dass die Versicherung bei bestimmten Obliegenheitsverletzungen – wie z. B. einer Alkoholisierung – einen Teil der entstandenen Schadenssumme vom Versicherungsnehmer zurückfordern darf. Unabhängig von der Schwere der Alkoholisierung können das bis zu 11.000 Euro sein. Begeht der Betroffene allerdings im selben Versicherungsfall eine weitere Obliegenheitsverletzung (z. B. durch eine nicht fristgerechte Meldung des Verkehrsunfalles oder durch das Lenken des Fahrzeuges ohne Führerschein), dann darf die Versicherung weitere 11.000 Euro einfordern. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies konkret, dass die Versicherung bei einem Verkehrsunfall, bei der eine Alkoholisierung und damit Beeinträchtigung festgestellt wird, einen Regressanspruch hat und insgesamt bis zu 22.000 Euro zurückfordern darf. Wichtig dabei ist, dass die Versicherungsprämie zuvor stets fristgerecht bezahlt wurde. Ist dem nämlich nicht so, dann ist der Regress-Maximalbetrag von 22.000 Euro hinfällig. Dann dürfte die Versicherung sogar die gesamte Schadenssumme vom Versicherungsnehmer einfordern.

Weitere Konsequenzen bei mehr als 0,5 Promille

Wie bereits eingangs erwähnt, gilt in Österreich die 0,5-Promille-Grenze (ausgenommen sind Probeführerscheinbesitzer). Wird man von der Exekutive angehalten und ermittelt diese bei der Alkoholkontrolle einen höheren Promillewert, drohen unabhängig von den versicherungsrechtlichen Konsequenzen weitere Folgen. Die Höhe der Strafe ist dabei stets vom Grad der Alkoholisierung abhängig. Bei welchem Promillewert mit welcher Strafe genau zu rechnen ist, erfahren Sie im Beitrag „Alkohol am Steuer: Promillewerte und ihre Rechtsfolgen“.

Mögliche Konsequenzen sind Geldstrafen, der Entzug der Lenkberechtigung sowie die Teilnahme an begleitendenden Maßnahmen, wie beispielsweise dem Verkehrscoaching, der Nachschulung sowie die verkehrspsychologische und amtsärztliche Untersuchung.

Nähere Informationen zur Nachschulung und zur verkehrspsychologischen Untersuchung finden Sie auf der Website www.führerscheinweg.at.

Denken Sie bei Ihrem nächsten Glas daher stets daran: Bereits geringe Mengen Alkohol können weitreichende versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – vor allem, wenn man danach in einen Verkehrsunfall verwickelt ist.

Lesetipp: Erfahren Sie mehr über die Hintergründe und Ziele eines Verkehrscoachings bei Alkohol am Steuer.