19 Dez

Stille Nacht, nüchterne Nacht – alle trinken, keiner fährt.

Alkohol und Autofahren sollten nicht nur in der Adventszeit strikt getrennt werden – es drohen hohe Strafen!

Gruppe Glühwein trinkender Menschen

Hohe Strafen, Führerscheinentzug und Verkehrscoaching als Folge von übermäßigem Punschgenuss in der Adventzeit

Die wohl besinnlichste Zeit des Jahres steht kurz bevor: Beim Spaziergang durch die Straßen erhellen weihnachtliche Lichterketten die Gassen, aus allen Ecken erklingen Weihnachtslieder und es duftet herrlich nach Lebkuchen, Zimtstangen, Punsch und Glühwein. Dabei wird man nur allzu leicht dazu verleitet das ein oder andere Glas eines alkoholischen Heißgetränkes zu genießen und sich so auf die bevorstehende Weihnachtszeit einzustimmen.

Nicht ohne Folgen: Der Genuss von Punsch oder Glühwein beeinflusst die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit von Autofahrern beträchtlich. Wird man mit Alkohol am Steuer erwischt, drohen hohe Strafen und der Entzug der Lenkberechtigung. Darüber hinaus müssen gesetzlich angeordnete Maßnahmen, wie z. B. das Verkehrscoaching, absolviert werden.

Unfallgefahr erhöht sich mit jedem Glas

In der vorweihnachtlichen Adventzeit gelten Punsch oder Glühwein als Lieblingsgetränk der Österreicher. Der Genuss dieser Getränke zieht jedoch oftmals schwerwiegende Folgen im Straßenverkehr mit sich und führt zu gefährlichen Situationen, wobei meist unschuldige Personen verletzt werden. Mit steigendem Alkoholkonsum nimmt das Reaktions- und Konzentrationsvermögen ab und der Grad der Selbstüberschätzung steigt. Durch die stimmungssteigernde Wirkung von Alkohol fühlt man sich leistungsfähiger als man tatsächlich ist. So ist die Unfallgefahr bei 0,5 Promille bereits doppelt so hoch, wie im nüchternen Zustand. Bei 0,8 Promille Blutalkohol steigt die Gefahr bereits auf das Fünffache an und bei 1,2 Promille ist die Gefahr bereits 12 Mal höher als bei nüchternen Verkehrsteilnehmern.

Das Verkehrscoaching: Maßnahme zur Vermeidung von Alkohol am Steuer

Wird man mit 0,8 bis 1,19 Promille am Steuer erwischt, droht neben einer Geldstrafe zusätzlich der Entzug der Lenkberechtigung für einen Monat sowie die Teilnahme an einem Verkehrscoaching. Im Rahmen des Kurses werden mit Notfallsanitätern des Roten Kreuzes die Erste Hilfe Maßnahmen wiederholt sowie Gespräche mit einem Verkehrspsychologen geführt. Ziel ist die Bewusstseinsbildung – künftig soll kein Lenker mehr alkoholisiert oder unter Drogen ein Kraftfahrzeug lenken. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollte man sich bereits vor dem ausgiebigen Genuss von Punsch oder Glühwein Gedanken über einen sicheren Heimweg mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln machen.

Appell an die Vernunft der Punschtrinker

Alkohol trübt die Sinne und beeinflusst die Wahrnehmungskompetenz im Straßenverkehr. Damit es auch in diesem Jahr wieder eine besinnliche und vor allem sichere Adventzeit wird, denken Sie beim nächsten Glas Punsch oder Glühwein daran, Alkohol und Autofahren strikt zu trennen. So tragen Sie nicht nur einen wesentlichen Beitrag zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern vor allem auch zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer bei.

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