08 Aug

Andere Länder, andere Sitten: Promillegrenzen im Ausland

Alkoholgenuss im Urlaub? Diese Promillegrenzen sollten unbedingt beachtet werden.

Zweic Cocktails und eine Sonnenbrille vor Sonnenuntergang

Alkohol am Steuer: Unterschiedliche Promillegrenzen in Urlaubsdestinationen

Ein Gläschen Wein zum Mittagessen, ein Cocktail am Strand oder ein Absacker nach einem hervorragenden Abendessen. Besonders im Urlaub gönnen sich Reisende meist mehr Alkohol als sonst. Solange danach die Hände vom Steuer gelassen werden, spricht eigentlich auch nichts gegen den Genuss des einen oder anderen alkoholhaltigen Erfrischungsgetränkes. Wer trotzdem alkoholisiert ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, gefährdet nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, sondern riskiert auch Strafen, die mitunter das Urlaubsbudget verringern. Denn: So wie in Österreich, gelten auch in anderen Ländern Promillehöchstgrenzen im Straßenverkehr und unrechtmäßiges Verhalten wird abgestraft.

Promillegrenzen reichen von 0,0 ‰ bis 0,8 ‰

In Europa reicht die Spannweite des erlaubten Blutalkoholwerts von 0,0 Promille bis 0,8 Promille. Die meisten europäischen Länder sind sich bei den Promillegrenzen jedoch einig, diese liegt nämlich im Durchschnitt bei 0,5 Promille. Einige wenige Länder setzen bei den Promillegrenzen auf eine Nulltoleranz, vereinzelt sind jedoch sogar bis zu 0,8 Promille erlaubt.

Promillegrenzen* in Europa im Überblick:

  • 0,0 ‰: Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Weißrussland
  • 0,2 ‰: Norwegen, Polen, Schweden
  • 0,3 ‰: Bosnien und Herzegowina, Montenegro
  • 0,5 ‰: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien, Türkei, Zypern
  • 0,8 ‰: Großbritannien (ausgenommen Schottland – hier gelten 0,5 Promille), Liechtenstein, Malta
*) Abweichende Promillegrenzen z.B. für bestimmte Berufsgruppen, Fahranfänger oder Motorradfahrer sind möglich.

Wer tiefer ins Glas schaut und die jeweilig erlaubte Promillegrenze überschreitet, dem drohen Geldbußen. Zudem könnten Fahrverbote, bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen, Zwangsversteigerungen des Pkw und im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen blühen. Wie hoch die Strafe ist bzw. welche Maßnahmen nach einer alkoholisierten Fahrt von der Behörde verhängt werden, hängt stark vom jeweiligen Land, in dem das Delikt begangen wurde, ab. Die Geldstrafen reichen zum Beispiel von rund 90 Euro bis über 5.000 Euro.

Führerscheinneulinge aufgepasst!

Für Fahranfänger bzw. jüngere Fahrzeuglenker gelten in den meisten Ländern deutlich strengere Promillegrenzen. So darf beispielsweise in Deutschland, Slowenien und Griechenland ein Fahrzeug von Führerscheinneulingen, die sich in der zweijährigen Probezeit befinden, ausschließlich mit 0,0 Promille gelenkt werden. In Italien gilt dies für Lenker, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen. Außerdem herrscht in Deutschland und Slowenien generell eine Nulltoleranz für alle Personen unter 21 Jahren. Ist man in Kroatien mit dem Auto unterwegs, gilt diese Grenze sogar bis zu einem Alter von 24 Jahren.

In Österreich ist die Toleranzgrenze während der zweijährigen Probezeit mit 0,1 Promille nicht merklich höher angesetzt als in anderen Ländern. Dasselbe gilt auch, wenn man in der Schweiz unterwegs ist und noch keine drei Jahre im Besitz seines Führerscheins ist. Die Spanier sind betreffend Fahranfänger am tolerantesten: Hier liegt die Höchstgrenze für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, bei 0,3 Promille.

In Österreich droht Verkehrscoaching

Wird in Österreich der höchstzulässige Promillewert von 0,5 überschritten, droht zunächst eine Geldstrafe sowie Vormerkung im Führerscheinregister. Übersteigt der ermittelte Promillewert jedoch 0,8 Promille und reicht bis zu 1,19 Promille, setzt man in Österreich neben einer Geldstrafe und dem Entzug der Lenkberechtigung auf begleitende Maßnahmen. Dies bedeutet, dass in einem solchen Fall die Teilnahme an einem Verkehrscoaching fällig wird. Dabei handelt es sich um einen halbtägigen Kurs, welcher von Notfallsanitätern oder Ärzten des Österreichischen Roten Kreuzes und Verkehrspsychologen der KFV Sicherheit-Service GmbH abgehalten wird. In erster Linie werden dabei die Gefahren des Lenkens eines Kfz unter Alkoholeinfluss vor Augen geführt.

Sollten Sie ein Verkehrscoaching verordnet bekommen haben, können Sie Ihren gewünschten Kurstermin einfach und unkompliziert direkt online buchen. Außerdem steht Ihnen unser Service Center für Terminvereinbarungen oder nähere Auskünfte auch gerne telefonisch unter 0664 304 04 03 oder per E-Mail unter fragen@verkehrscoaching.comzur Verfügung.

Generell gilt: Egal ob Sie im In- oder Ausland mit dem Auto unterwegs sind – Alkohol am Steuer sollte immer tabu sein. Damit das Urlaubsglück nicht durch böse Überraschungen getrübt wird, ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld über die herrschenden Bestimmungen im jeweiligen Urlaubsland zu informieren.

Lesetipp: Hier finden Sie weitere Informationen zu Verkehrsregeln im Ausland.