21 Dez

Führerschein-Probezeit: Auflagen, Delikte und Konsequenzen

Worauf beim Fahren in der Führerschein-Probezeit zu achten ist und welche Konsequenzen Verstöße haben können.

Die Führerschein-Probezeit ist mit besonderen Auflagen verbunden.

Ob als Bescheinigung für die motorisierte Bewegungsfreiheit, wichtige Qualifikation für den Beruf oder als Ausweisdokument: Der Führerschein ist für viele unverzichtbar. Mit seinem Erwerb erlangt man jedoch nicht nur Rechte, sondern geht auch zahlreiche Pflichten ein. Jeder neue Führerschein in Österreich (ausgenommen Klassen AM und F) ist in den ersten drei Jahren ab Ausstellung ein sogenannter Probeführerschein. In dieser Zeit gelten verschärfte Regeln für die Führerscheinbesitzer. Doch mit welchen Auflagen ist die Führerschein-Probezeit in Österreich konkret verbunden und welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Auflagen in der Führerschein-Probezeit in Österreich

Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt zahlreiche Regeln und Auflagen, die von Autofahrern zu beachten sind. Dazu zählen neben Vorrangregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen auch Bestimmungen zur Fahrtüchtigkeit wie etwa Alkohollimits. Bei Verstößen und Begehung von Delikten drohen neben Geldstrafen und Führerscheinentzug auch die Absolvierung eines Verkehrscoachings oder einer Nachschulung. Für Besitzer eines Probeführerscheins sind diese Auflagen umso strenger geregelt. Kommt es innerhalb der Führerschein-Probezeit zu einem schweren Verkehrsdelikt, drohen entsprechende Konsequenzen durch die Exekutive. Zu diesem schweren Verkehrsdelikten zählen

  • Fahrerflucht
  • Fahren gegen die Einbahn
  • Überholen unter gefährlichen Umständen
  • Verstoß gegen Überholverbot
  • Vorrangverletzung
  • Überfahren von Rotlicht bei geregelten Kreuzungen
  • Geisterfahrten
  • Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit
  • Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung
  • Überschreiten der Promillegrenze (0,1 Promille)
  • Fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung, die beim Lenken eines Kraftfahrzeuges begangen wurde

Konsequenzen bei Verstößen bzw. Delikten in der Führerschein-Probezeit

Autolenkern, die erstmalig bei der Begehung eines Alkoholdelikts im Bereich von 0,8 bis 1,19 Promille erwischt werden, droht neben einer Geldstrafe und dem Entzug des Führerscheins auch die Absolvierung eines Verkehrscoachings. Selbes kann bei einem Drogendelikt der Fall sein.

Dies gilt jedoch nicht für Probeführerscheinbesitzer. Aufgrund der verschärften Regeln innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb der Lenkberechtigung wird bei Begehung eines Alkoholdeliktes ab 0,1 Promille direkt eine Nachschulung angeordnet. Bei einem Drogendelikt entscheidet der Amtsarzt über die zu absolvierende Maßnahme. Außerdem wird die Führerschein-Probezeit in Österreich automatisch um ein Jahr verlängert. Wird innerhalb der dritten Verlängerung der Probezeit ein neuerlicher schwerer Verstoß begangen, kommt es darüber hinaus zu einer amtsärztlichen und zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung.

Zusammengefasst: Wer einen Führerschein erwirbt, übernimmt damit große Verantwortung für sich und seine Mitmenschen. Jahr für Jahr sterben auf Österreichs Straßen zahlreiche Menschen aufgrund von Verstößen gegen Verkehrsregeln und Auflagen. Um sich und andere keinem unnötigen Risiko auszusetzen, ist es daher unabdingbar, diese Regeln einzuhalten und seine Aufmerksamkeit voll und ganz dem Straßenverkehr zu widmen. Dies gilt unabhängig davon, ob man noch in der Führerschein-Probezeit ist oder nicht.

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