10 Sep

Die rechtlichen Grundlagen für Erste Hilfe im Straßenverkehr

Alles Wissenswerte zur Ersten Hilfe im Straßenverkehr und zu ihrer Bedeutung für das Verkehrscoaching.

Frau mit Warnweste leistet Erste Hilfe im Straßenverkehr

Ob aus dem Fernsehen, aus Erzählungen, von Werbeplakaten oder einem besuchten Kurs: Jeder von uns kennt Erste Hilfe. Ihr Stellenwert ist so hoch, dass jährlich der zweite Samstag im September als Internationaler Tag der Ersten Hilfe gefeiert wird. Laut Definition sind Erste-Hilfe-Maßnahmen lebensrettende und gesundheitserhaltende Sofortmaßnahmen, die von jedermann erlernt und bei medizinischen Notfällen angewendet werden können. Denn: Erste Hilfe ist einfach!

Der Blick auf die Rettungskette zeigt zudem, wie wichtig das Erlernen und regelmäßige Auffrischen des eigenen Wissens ist. Denn die ersten drei der insgesamt fünf Glieder der Rettungskette (1. Absichern, 2. Notruf, 3. Erste Hilfe leisten) werden von Ersthelfern erfüllt und sind somit deren Aufgabe. Die weiteren Kettenglieder betreffen als 4. Kettenglied den Rettungsdienst, gefolgt vom 5. Kettenglied, dem Krankenhaus. Erst bei den beiden letzten Kettengliedern kommt das ausgebildete Personal zum Einsatz. Doch welche rechtlichen Grundlagen für Erste Hilfe im Straßenverkehr gibt es und was haben diese mit einem Verkehrscoaching zu tun?

Muss ich Erste Hilfe leisten? Das sagen die rechtlichen Grundlagen für Erste Hilfe im Straßenverkehr

Die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) bilden die zwei relevantesten rechtliche Grundlagen für Erste Hilfe im Straßenverkehr.

Erste Hilfe in der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)

In der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung ist geregelt, dass vor Erwerb einer Lenkberechtigung eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen erfolgen muss. Mit anderen Worten besagt die rechtliche Grundlage zur Ersten Hilfe: Nur wer die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs: Nur wer die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachweisen kann, darf einen Führerschein (ausgenommen Führerscheinklassen AM und D/DE) machen. Der Erste-Hilfe-Kurs muss aus einem mindestens einstündigen Theorie- und einem mindestens vierstündigen Praxisteil bestehen und hat folgende Sachgebiete zu umfassen:

  • Sicherheit und Selbstschutz
  • Rettung aus akuter Gefahr
  • Notruf
  • Wiederbelebung (inklusive Defibrillation)
  • Blutstillung
  • Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes

Organisationen wie das Rote Kreuz bieten spezielle Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinwerber an, deren Inhalt die lebensrettenden Sofortmaßnahmen bei Unfällen im Straßenverkehr vermittelt. Eine Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses ist laut FSG-DV zwar nicht vorgeschrieben, jedoch wird eine wiederholte Teilnahme von Auffrischungskursen alle vier Jahre empfohlen.

Erste Hilfe in der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Straßenverkehrsordnung regelt nicht nur den Verkehr, sondern schreibt auch das richtige Verhalten bei Verkehrsunfällen vor. Demnach müssen Beteiligte oder Zeugen eines Verkehrsunfalls die Unfallstelle absichern und verletzten Personen Hilfe leisten. Für diesen Fall ist man auch gut beraten, eine voll ausgestattete Autoapotheke mitzuführen.

Mehr dazu, was in einem Erste-Hilfe-Kasten enthalten sein sollte, erfahren Sie im Artikel „Verbandskasten im Auto: Checkliste für die Autoapotheke“.

Aber bin ich rechtlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten? Personen, die sich die Hilfeleistung nicht zutrauen oder denen die Hilfeleistung nicht zumutbar ist, müssen jedenfalls für weitere Hilfe sorgen. Darunter fällt vor allem auch das Absetzen des Notrufs (144). Wer bei einem Verkehrsunfall jegliche Hilfeleistung unterlässt, macht sich strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten belegt werden. Hat die Unterlassung der Hilfeleistung den Tod einer verunfallten Person zur Folge, kann die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr betragen.

Erste Hilfe als Teil des Verkehrscoachings

Wer bei einer Verkehrskontrolle mit 0,8 bis 1,19 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, hat neben dem Entzug des Führerscheins und einer Strafzahlung zusätzlich ein Verkehrscoaching zu absolvieren. Dieses besteht aus vier fünfzigminütigen Einheiten, wobei die ersten zwei Einheiten von Nofallsanitätern oder Ärzten des Roten Kreuzes geleitet werden. Neben einer Aufklärung über die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr und wie sich dieser auf die Wahrnehmung und Reaktion auswirkt, werden in diesem Teil auch nochmals die (rechtlichen) Grundlagen der Ersten Hilfe im Straßenverkehr wiederholt. Wie sichere ich eine Unfallstelle ab? Wie rette ich eine verunfallte Person aus einem Fahrzeug? Welche Faktoren müssen bei einer bewusstlosen Person beachtet werden und wie führe ich eine Wiederbelebung durch? All diese Fragen und noch viele mehr werden im Kurs vom Erste-Hilfe-Trainer des Roten Kreuzes beantwortet.

Wie ein Verkehrscoaching wegen Alkohol am Steuer genau abläuft und welche Vorbereitung Sie dafür brauchen, können Sie im Artikel „Führerschein weg? Verkehrscoaching wegen Alkohol am Steuer“ nachlesen.

Erste Hilfe rettet Leben! Eine regelmäßige Auffrischung des eigenen Wissens rund um Erste Hilfe gibt Ihnen die Sicherheit, in Notsituationen richtig reagieren zu können. Um Ihr eigenes Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten, gilt jedenfalls: Hände weg vom Alkohol! Ein Verkehrscoaching ist zwar sehr lehrreich, eine Erste-Hilfe-Auffrischung bekommen Sie aber in jedem Fall auch günstiger.