FAQ
Wann ist ein Verkehrscoaching fällig?
Alkolenker, die das erste Mal ein Alkoholdelikt im Bereich von 0,8 bis 1,19 Promille begehen, müssen seit 1. September 2009 ein Verkehrscoaching absolvieren. Das trifft nicht auf Probeführerscheinbesitzer zu, da diese ohnehin eine Nachschulung absolvieren müssen.
Was passiert, wenn ich bereits das zweite Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde?
Im Wiederholungsfall, also wenn bereits einmal innerhalb der letzten fünf Jahre ein Alkoholdelikt ab 0,8 Promille begangen worden ist, ist eine volle Nachschulung fällig.
Absolviere ich das Verkehrscoaching allein oder in einer Gruppe?
Das Verkehrscoaching findet üblicherweise in Gruppen von vier bis zwölf Teilnehmern statt. Einzelkurse sind nur in begründeten Einzelfällen zulässig.
Innerhalb welcher Frist muss ich das Verkehrscoaching absolvieren?
Die Entzugsdauer des Führerscheins beträgt im Fall einer Alkoholisierung zwischen 0,8 und 1,19 Promille einen Monat. Die Frist, in der das Verkehrscoaching absolviert werden muss, beträgt drei bis vier Monate. Die Dauer der Frist wird von der für Sie zuständigen Behörde festgelegt. Sie können diese Frist Ihrem Bescheid entnehmen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Lenkberechtigung bis zur Absolvierung entzogen.
