Warum das Versäumen von behördlichen Fristen aktuell nicht zur Verlängerung des Führerscheinentzugs führt.
Wer sein Verkehrscoaching nicht im Rahmen der behördlich angeordneten Frist absolviert und somit keinen Nachweis über die Teilnahme erbringt, muss aufgrund der aktuellen Lage nicht mit einer Verlängerung des Führerscheinentzugs oder mit einem etwaigen Entzug des Führerscheins rechnen. Dies hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie am 20. März 2020 in einem entsprechenden Toleranzerlass bekanntgegeben.
Führerscheinentzugszeiten bleiben trotz Corona-Krise aufrecht. Konkret bedeutet das, dass man erst nach Ablauf der Führerscheinentzugszeit und nach Wiederausfolgung des Führerscheins wieder ein Fahrzeug in Betrieb nehmen darf.
Ja, auf jeden Fall. Die Behörde wird nach Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens festlegen, innerhalb welcher Frist das Verkehrscoaching nachgeholt werden muss.
Wer sein Verkehrscoaching nicht innerhalb der neuen Frist absolviert, dem wird der Führerschein erneut entzogen und zwar so lange, bis ein entsprechender Nachweis für die Teilnahme am Verkehrscoaching erbracht wird.
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